Der Dekanatsrat Biberach
Der Dekanatsrat trägt zusammen mit dem Dekan die Verantwortung für die Erfüllung der Aufgaben des Dekanats. Er legt laut Dekanatsordnung mit dem Dekan zusammen die pastoralen Ziele des Dekanats fest, beschließt Projekte und Aktionen, vernetzt seelsorgerische Aktivitäten, kann im Namen der Katholiken im Dekanat Erklärungen abgeben und fasst u.a. Haushalts- und Finanzierungsbeschlüsse.
Stimmberechtigte Mitglieder sind:
- der Dekan und die Stellvertretenden Dekane
- je ein/e Vertreter/in der 22 Seelsorgeeinheiten
- ein Verterter der beiden Pastoralräte der kroatisch muttersprachlichen Gemeinden
- fünf Vertreter/innen aus kirchlichen Einrichtungen und Verbänden (Jugendverbände (2Vertreter), Erwachsenenverbände (zwei Vertreter), Bildungseinrichtungen)
- fünf Vertreter der Pfarrer (Erste Vorsitzende der Gemeinsamen Ausschüsse in den Seelsorgeeinheiten)
Beratende Mitglieder sind:
- die Dekanatsreferenten und der Rechnungsführer
- die vier gewählten Laienvertreter/innen des Dekanats im Diözesanrat
- Leiter der Einrichtungen (Schuldekanatamt, Caritas, Verwaltungszentrum, Jugendreferat, Erwachsenenbildung)
- jeweils ein/e Vertreter/in der Orden/Geistlichen Zentren, des Forums Kath. Seniorenarbeit und der Religionslehrer/innen/Pastoralen Dienste.
Bei der konstituierenden Sitzung am 17.9.2020 wählte das Gremium Albert Diesch aus Laupheim zum Gewählten Vorsitzenden und Renate Gleinser zur stellvertretenden gewählten Vorsitzenden.