Materialien

Kirchliche Einrichtungen und Gemeinden sollen – gemäß ihrem kirchlichen und fachlichen Auftrag - Orte des Schutzes vor sexuellem Missbrauch, körperlicher und seelischer Gewalt 
sein; Opfer dieser Gewalt sollen hier unterstützt werden. Wirksamer Schutz gelingt jedoch nicht von selbst, sondern muss aktiv erarbeitet werden.  


Aufgrund des Bischöflichen Gesetzes über Fortbildungen zur Prävention von sexuellem Missbrauch, das im November 2019 im Kirchlichen Amtsblatt veröffentlicht wurde, ist 
es die Aufgabe der Rechtsträger, Basis-Fortbildungen für ihre Mitarbeitenden zu veranlassen, um diese aktuell zu informieren und zu sensibilisieren. Angesichts des damit verbun-
denen Aufwands erhalten sie zur Entlastung organisatorische und finanzielle Unterstützung durch die Diözese: 

 

• Das Institut für Fort- und Weiterbildung (IFWB) in Rottenburg übernimmt wesentliche Teile der Organisation. Es greift dabei auf den Referent*innen-Pool zurück, der durch die Stabsstelle Prävention, Kinder- und Jugendschutz im Bischöflichen Ordinariat geführt wird. 
• Die Dekanate stehen mit ihrem/ ihrer Präventionskoordinator*in für die Unterstützung und Abstimmung der Kirchengemeinden bzw. Seelsorgeeinheiten zur Verfügung. 
• Die Fachberatungen des LV Kita organisieren die Fortbildung für die Fachkräfte in Kindertagesstätten. 
• Offene Bildungsveranstaltungen für Erwachsene können auch durch die Katholische Erwachsenenbildung angeboten werden.